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Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch (GK-SGB II)

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Die Bezahlung der Bauleistung

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Artikelnummer: 22493000 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

Konflikte im Bauvertragsrecht drehen sich in aller Regel um Vergütungsfragen. Das bekannte Handbuch mit einer umfassenden Darstellung des Zahlungssystems der VOB/B und der damit verbundenen Problemkreise erscheint nun bereits in 5. Auflage.

Alle typischen Streitfragen im Bauvertrag werden prägnant und praxisnah abgehandelt. Mehrforderungen aus Nachträgen, Mehrmengen, Vergabeverzögerung und gestörtem Bauablauf werden intensiv erörtert und in ihren Grundlagen dargestellt.

Darüber hinaus werden Sicherheiten – insbesondere nach § 648a BGB –, Bürgschaftsrecht sowie die wechselseitigen Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung des Bauvertrages erläutert. Die aktuelle Rechtsprechung wird umfangreich nachgewiesen. Die Verfasser bieten ferner zahlreiche wertvolle Tipps zu Vertragsformulierungen und sinnvollem Vorgehen im Streitfall.

Wer erfolgreich verhandeln, Bauprozesse vermeiden will oder bereits führen muss, wird in diesem Buch einen unentbehrlichen Ratgeber und eine wertvolle Arbeitshilfe finden.

Autoren
Prof. Dr. Ralf Leinemann ist seit 1992 auf Bau- und Vergaberecht spezialisiert mit Schwerpunkt auf der begleitenden Beratung von Bauvorhaben, Vergabeverfahren, Bauprozessen und schiedsrichterlicher Tätigkeit. Er ist u.a. auch Herausgeber des »VOB/B- Kommentar« (4. Auflage 2010). Andreas Jacob, LL.M. ist seit Jahren auf privates Baurecht spezialisiert; er berät baubegleitend und vertritt gerichtlich wie außergerichtlich Hoch- und Tiefbauunternehmen. Er ist Mitverfasser des Werkes »Der Industrieanlagen-Konsortialvertrag«, erschienen 2006 im Carl Heymanns Verlag. Dr. Birgit Franz berät und vertritt Bauunternehmen, Architekten- und Ingenieurbüros ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bauvertragsrechts und Vergaberechts. Sie ist u. a. Mitverfasserin beim Leinemann, »VOB/B-Kommentar«. Die Autoren sind Partner der renommierten Baurechtskanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE und bei anderen Titeln wie z.B. »Architekten- und Ingenieurrecht«.

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