Beschreibung
Mit der Modernisierung des europäischen Kartellverfahrensrechts wurden nicht nurdas System der Legalausnahme und das Prinzip der Selbsteinschätzung eingeführt. MitArt. 16 VO 1/2003wurde auch eine Regelung implementiert, die zu einer kohärentenAnwendung der Art. 101 und 102 AEUV (Ex-Art. 81, 82 EG-Vertrag) führen soll: MitgliedstaatlicheGerichte sollen von einerEntscheidung der Europäischen Kommissionnicht abweichen dürfen. Der deutsche Gesetzgeber hat im Rahmen der Siebten GWBNovellemit § 34 Abs. 4 GWB eine Norm geschaffen, die eine Bindungder deutschenZivilgerichte an die Feststellung eines Kartellverstoßes nach europäischem Recht durchdie Kommission anordnet, diese Bindung aber auch auf Entscheidungen derdeutschenKartellbehörden sowie die Kartellbehörden und -gerichte anderer Mitgliedstaaten erstreckt.Dieses deutsche Modell einer erweiterten Bindungswirkung hat zwischenzeitlichSchulegemacht. So sieht das Weißbuch der Europäischen Kommission zu Schadenersatzansprüchenwegen EG-Wettbewerbsverstößen ebenfalls eine Bindungswirkungvon bestandskräftigenEntscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden in Schadenersatzprozessennach dem Vorbild der deutschen Regelung vor.
Mit diesem Band legt das FIW eine Dissertation vor, die das Thema der Bindungswirkungkartellbehördlicher und -gerichtlicher Entscheidungen in alle Richtungen untersuchtund einen umfangreichenForschungsansatz zugrunde legt. Neben einer signifikanten Verarbeitung von Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen widmet sich dieArbeit den Voraussetzungen, dem Umfang und den Grenzen derBindungswirkung,wobei sich der Verfasser auch im Einzelnen mit der Tatbestands-, Feststellungs- undBestandskraftwirkung von Entscheidungen unterschiedlichen Inhalts auseinandersetzt.Mit dereinzigartigen Bindung deutscher Zivilgerichte an bestandskräftige Entscheidungeneiner Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedstaates lotet der Verfasserzudem juristisches Neuland aus.
Das FIW freut sich, mit diesem Band eine Schrift vorzulegen, die viele Rechtsgebietevom materiellen Kartellrecht über das Verfahrensrecht, das internationale Verwaltungsrechtbis hin zumGemeinschaftsrecht berührt. Insbesondere die eigenständigen Interpretationsansätzeauf einem sowohl im Schrifttum als auch in der Praxis noch kaumdurchdrungenen Gebiet dürften dieErgebnisse der wissenschaftlichen Diskussion wesentlichbereichern.





Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.