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Die Regulierung des Netzzugangs beim europ u00e4ischen Schienenverkehr zwischen Privatwirtschaft und Gemeinwohlbelangen

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Artikelnummer: 58849000 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

Die Möglichkeit, europaweit Dienstleistungen anzubieten, wird für uns immer selbstverständlicher. Bei den Netzwirtschaften und insbesondere beim Schienenverkehr scheint die Verwirklichung einer solchen Dienstleistungsfreiheit allerdings noch in weiter Ferne zu liegen. Neue europäische Bestimmungen und aktuelle Urteile des EuGH zu diesem Thema führen jedoch zu einer weitergehenden Öffnung des Netzes und verdeutlichen gleichzeitig die genaueren Zielsetzungen und Grundlinien der europäischen Regulierung, welche bei der nationalen Umsetzung zu beachten sind.

Und auch in Deutschland ist die sogenannte Liberalisierung des Schienenverkehrs Gegenstand aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung. Diesbezüglich ist ein neuer Entwurf zu einem „Eisenbahnregulierungsgesetz“ ebenso anzusprechen wie etwa der Streit bezüglich der zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle von Zugangsentgelten oder die Diskussion um die Einführung einer sogenannten „Anreizregulierung“.

„Freier Wettbewerb für alle Akteure auf dem Netz“ ist scheinbar die neue Zielsetzung in Deutschland und Europa. Was kann man dahingehend aus der Geschichte lernen? Ist Wettbewerb das einzige Ziel? Wie und wie weit sollte dieses Ziel verwirklicht werden? Wo liegen die rechtlichen Grenzen? Und in welchen Bereichen besteht noch Handlungsbedarf? Im Rahmen der Untersuchung dieser Fragen zeigt sich ein seit Entstehung der ersten Eisenbahnen in Europa stets bestehender politischer Zielkonflikt zwischen der Wahrung von Gemeinwohlbelangen einerseits und der Gewährung wirtschaftlicher Freiheit der Akteure andererseits, welchen es in Einklang zu bringen gilt.

Der Autor:

Tom Christian Blumenberg wurde 1984 in Wolfenbüttel geboren und studierteRechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Während seines Studiums betreute er fortlaufend die rechtlichen Belange eines privaten Eisenbahnverkehrsunternehmens. Von 2010 bis 2014 verfasste er diese Dissertation am Lehrstuhl für allgemeines Völkerrecht an der Georg-August- Universität Göttingen. Sein juristisches Referendariat absolvierte er von 2013 bis 2015 in Braunschweig und Stockholm.

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