Beschreibung
Die Ermessensausübung in Wettbewerbssachen kann als einhorizontales Kompetenzproblem zwischen Europäischer Kommission undEuropäischem Gericht erster Instanz angesehen werden. In derRechtswissenschaft wird seit Längerem die Frage diskutiert, inwelchem Umfang die Gemeinschaftsgerichte Kommissionsentscheidungenüberprüfen dürfen und wer das Letztentscheidungsrecht bei derAnwendung des europäischen Kartellrechts hat. Es geht dabei auch umAspekte des institutionellen Gleichgewichts von Exekutive undJudikative.
Der Autor der vorliegenden Dissertation nimmt eine umfassendeAnalyse der Rechtsprechung zum Nachprüfungsumfang vonKommissionsentscheidungen vor, und zwar aus der Zeit vor und nach derGründung des Gerichts erster Instanz. Mit der Einrichtung desGerichts erster Instanz im Jahre 1989 war eine Intensivierung derKontrolle der Entscheidungen der Kommission beabsichtigt worden. DieArbeit macht deutlich, dass die Rechtsprechung selbst keine klareLinie erkennen lässt. Tendenziell ist der Umfang der gerichtlichenNachprüfung beim Verbotstatbestand des Art. 81 Abs. 1 EG größer alsbei den in Art. 81 Abs. 3 EG normierten Freistellungsvoraussetzungen.Die Bandbreite der Nachprüfung reicht von einer umfassenden eigenenSachverhaltswürdigung des Gerichts bis zu einer minimalen Überprüfunganhand von »offensichtlichen Beurteilungsfehlern«, wie diesneuerdings auch bei Art. 82 EG und in der Fusionskontrolle der Fallist. Bei der Bewertung komplexer wirtschaftlicher Verhältnisse findetoffenbar nur eine begrenzte gerichtliche Kontrolle statt, die derVerfasser an den Grundsätzen des effektiven Rechtsschutzes überprüft.Der Autor entwickelt zudem ein eigenes Konzept für die Begründung vonErmessensspielräumen der Kommission, das die Kompetenzabgrenzungerleichtern soll.
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