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Einheitliche Pr u00fcfungsanforderungen in der Abiturpr u00fcfung (EPA) – Erziehungswissenschaften (P u00e4dagogik /Psychogie) an berufsbezogenen Gymnasien

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Die u00d6ffentliche Hand als Leasingnehmer

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Komplexe Prozessf u00fchrung

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Artikelnummer: 54495001 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

Der Verfasser untersucht Situationen, in denen der Störer seinen Pflichten aus §1004 Abs.1 BGB nicht nachkommen kann, weil andere Normen die dazu erforderliche Handlung verbieten, solange eine Genehmigung nicht erteilt ist. Bekannt geworden ist in diesem Zusammenhang der »Ingolstädter Froschteich-Fall«, in dem der Eigentümer eines Gartenteichs durch naturschutzrechtliche Bestimmungen gehindert war, einen an sich bestehenden Abwehranspruch des vom Quaken gestörten Nachbarn umzusetzen, da die Behörde die in Betracht kommenden Maßnahmen wegen der zwangsläufig nachteiligen Auswirkungen auf die in dem Teichbiotop lebenden Tiere nicht zulassen wollte. Die Arbeit behandelt, wie sich solche Verbote mit Erlaubnisvorbehalt materiellrechtlich auf den negatorischen Abwehranspruch auswirken, und wie prozessual zu reagieren ist, wenn eine Genehmigung in dem Zeitpunkt, der für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblich ist, noch nicht vorliegt. Zulässigkeit, Folgen und Effizienz der einzelnen denkbaren zivilprozessualen Mittel, um dem Nachbarn im Erkenntnis- und im Zwangsvollstreckungsverfahren zu seinem Recht zu verhelfen, ohne zugleich die Grenzen zwischen den Aufgabenbereichen der Zivilgerichte und der Verwaltungsbehörden zu verletzen, werden dabei erörtert. Beleuchtet wird auch, wie die Behörde am Rechtsstreit um die Beseitigungspflicht beteiligt werden kann. Da der Eigentümer/Störer sich oftmals nur halbherzig bemühen wird, eine Genehmigung durch die zuständige Behörde zu erwirken, wendet sich der Verfasser im folgenden Teil der Frage zu, ob und mit welchem Inhalt das materielle Recht dem Nachbarn ermöglicht, die Einleitung eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens durch den Eigentümer/Störer und dessen Mitwirkung in diesem Verfahren sowie die Erfüllung von Auflagen, die einer Genehmigung beigefügt wurden, zu erzwingen. Auch an dieser Stelle hat ferner Bedeutung, wie derartige Ansprüche des Nachbarn vollstreckt werden können und welche Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sich für ihn bieten. In einem Ausblick wird aufgezeigt, wie die gewonnenen Ergebnisse für andere Konstellationen fruchtbar gemacht werden können.

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