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Die prozessuale Durchsetzung privater Anspr u00fcche im Kartellrecht (FIW 212)

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E-Learning Zoneneinteilung im Explosionsschutz auf CD-ROM

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Schwerpunkte des Kartellrechts 2006 (FIW 216)

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Artikelnummer: 54977000 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

Das alljährlich stattfindende »Kölner Seminar« des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) widmet sich regelmäßig aktuellen Themenund Problemen im Bereich des Kartellrechts. Das im Herbst 2006 abgehaltene Seminar umfasste Referate, die in diesem Band vorgelegt werden und die von ihrer Relevanz bei Weitem über den Zeitpunktder Veranstaltung hinausreichen.

  • Neben dem traditionellen Eingangsreferat über die Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes durch seinen Vizepräsidenten Peter Klocker befasste sich eine Reihe von Referatenim Schwerpunkt mit europäischen Themen.
  • Wie sich die Risiken des EG-Kartellrechts auf M∓A-Verhandlungen, insbesondere in der EG-Fusionskontrolle, auswirken können, beschrieb Simon Hirsbrunner, Rechtsanwalt inBrüssel. Eine seriöse Risikoveranlagung muss dabei zur Absicherung der fusionierenden Parteien den jeweils ungünstigsten Fall einkalkulieren; es bietet sich zudem an, dieRisikoverteilung vertraglich zu fixieren.
  • Im System der Legalausnahme rückt die Reichweite des Anwaltsprivilegs (legal privilege) im europäischen und deutschen Kontext verstärkt in den Vordergrund, wie AndreasLotze, Rechtsanwalt in Essen, näher erläuterte. In der europäischen Rechtsprechung ist der Schutz der Kommunikation unternehmensangehöriger Syndikusanwälte mit einem vordem EuGH anhängigen Verfahren derzeit wieder im Fluss.
  • Unterschiedliche Preise für gleiche Produkte in verschiedenen nationalen Märkten ermöglichen Parallelhandel zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Wie sich Hersteller möglicherweiseim Einklang mit dem Kartellrecht gegen solch einen Parallelhandel schützen können, zeigte Peter Behrens, Professor in Hamburg, unter Darlegung neuerer Entwicklungen in derRechtsprechung auf.
  • Ziel eines ›more economic approach‹ in der Missbrauchsaufsicht sollte nach Ansicht von Ulrich Schwalbe, Professor in Hohenheim, sein, Regeln zu entwickeln, die mit denwirtschaftstheoretischen Erkenntnissen übereinstimmten und zum anderen für die Anwendungspraxis geeignet seien. Dieses Thema ist wieder ganz aktuell, plant die Europäische Kommissiondoch derzeit eine Neuauflage ihres Diskussionspapiers zur Missbrauchsaufsicht aus dem Jahre 2005.

Da die Themen nach wie vor von besonderem Interesse für die Wissenschaft und die Praxis sein dürften, wünschen wir dem Band eine gute Aufnahme bei seinen Lesern.

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